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Lauschabwehr Ablaufplan

10. Dokumentation und Berichterstattung bei der Lauschabwehr

In der umfassenden Dokumentation der Lauschabwehr finden Sie klare Angaben zu allen Maßnahmen, die wir im Zuge der Untersuchung getroffen haben.

Aufgelistet sind:

  1. Eingesetzte Messtechnik
  2. Durchführung der Überprüfung
  3. Überprüfte Räume
  4. Durchgeführte Maßnahmen
  5. Elektronische Messtechnik

Überdies erhalten Sie umfassende Messberichte mit den Ergebnissen dieser Maßnahmen:

  • Visuelle Überprüfung.
  • Untersuchung nach an- und ausgeschalteten Abhöranlagen mit Non-Linear-Junction Detector (Halbleiterdetektor).
  • Telefon, Hörer und Telefonleitung bis zur Telefondose auf Manipulation, Tapes und ähnliches.
  • Scan-Protokolle vom Einsatz des Kameradetektors, mit dem der gesamten Raum und die Einrichtungsgegenstände nach verdeckten Kameras und Objektiven aller Art untersucht wurden.
  • Einzelüberprüfung mit Metalldetektor aller normalerweise nicht metallischen Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen.
  • Öffnung respektive intensive Prüfung von Steckdosenleisten, Verteilern, 12-V/220-V Verbrauchern, im Raum befindlichen Steckdosen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Fensterdurchsichtkontrolle auf das Nachbargebäude und Gelände

 

Sie erhalten nach einer Lauschabwehr einen detailierten Bericht mit allen wichtigen Messprotokollen und weiteren Erkenntnissen.

Auch über die visuelle Außenüberprüfung erhalten Sie eine Dokumentation:

  1. Ausbereitungstest von Schallwellen in der Bausubstanz, mit elektronischen Stethoskop überprüfen (Wände, Decken, Klima, Lüftung)
  2. Spectrumanalyse (Innen – Außen Vergleich)
  3. Spectrumanalyse im Inneren des Objekts

Überdies erhalten Sie

  1. Aufzeichnungen mit der Wärmebildkamera
  2. Ausdrucke der Röntgenbilder, sofern die Röntgenuntersuchung Bestandteil der Überprüfung war
  3. Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Risiken

Anmerkung zur Berichterstattung

Wer eine Lauschabwehr vornimmt, muss dem Kunden auch sämtliche Messprotokolle einreichen. Es ist nicht ausreichend zu sagen, dass es keine Ergebnisse ergeben hat. Nur durch das Einreichen der Protokolle ist belegbar, dass die Leistungen erbracht wurden.

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