
Gegenstände, die nicht zerlegt werden können, lassen sich ohne den Einsatz eines Röntgenvollschutzgerätes (von uns wird ein Gerät der Marke Smith-Heimann genutzt) nicht auf das Vorhandensein von Abhörgeräten überprüfen.


Gegenstände, die nicht zerlegt werden können, lassen sich ohne den Einsatz eines Röntgenvollschutzgerätes (von uns wird ein Gerät der Marke Smith-Heimann genutzt) nicht auf das Vorhandensein von Abhörgeräten überprüfen.
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