Abhören ist auch in der Schweiz illegal

Das Schweizerische Strafgesetzbuch regelt in Artikel 179 eindeutig die Thematik Abhören. So heißt es dort, dass das Abhören und das Aufnehmen von fremden Gesprächen nicht erlaubt ist. Derjenige, der ein fremdes Gespräch, das nicht öffentlich geführt wird, ohne eine Genehmigung aller an dem Gespräch beteiligten Personen mit einem Abhörgerät abhört, macht sich strafbar. Gleiches gilt für die unbefugte Aufnahme auf Tonträger. Auch die Auswertung und Weitergabe von solchen illegal erlangten Informationen steht unter Strafe.

Obschon also Abhören eindeutig illegal ist, hindert das viele Personen mit gewisser krimineller Energie nicht daran, trotzdem andere Personen abzuhören. Auch Sie unterliegen dem Risiko, in Ihrer Firma oder zuhause illegal von dritten Personen abgehört zu werden, die Ihre Geschäftsgeheimnisse oder privaten Dinge erkunden wollen.

Mit zunehmender Miniaturisierung der Abhörgeräte und deren einfacher Verfügbarkeit ist das Risiko, einem Lauschangriff ausgesetzt zu sein, in jüngster Vergangenheit drastisch gestiegen. Einen dauerhaften Schutz vor Abhören kann es nicht geben, wohl aber Gewissheit darüber, ob man aktuell abgehört wird. Hierzu bedarf es einer umfassenden Lauschabwehr. Eine solche Maßnahme ist ausschließlich Profisache. Ohne die entsprechende Erfahrung, Ausbildung und die sehr teuren Suchgeräte - hier bedarf es einer Vielzahl von Suchgeräten - kann keine Lauschabwehr durchgeführt werden.

Vergessen Sie die kleinen Geräte, die sich Minispionfinder, Wanzensuchgerät, Abhörsuchgerät usw. nennen. Diese Geräte taugen nichts und sind nicht für einen professionellen Lauschabwehreinsatz geeignet.

Wenn jemand Ihnen anbietet, er werde mit einem solchen Gerät eine Lauschabwehr durchführen, dann ist das ein Scharlatan, der keine Ahnung von Lauschabwehr hat und Ihnen nur Ihr Geld aus der Tasche zieht, ohne dafür eine adäquate Leistung zu erbringen. Vielmehr wiegt er Sie vielleicht in trügerische Sicherheit, während die Konkurrenz weiter bei Ihnen abhört, ohne dass es der Scharlatan gemessen hat.

Weitreichende Informationen zur Lauschabwehr finden Sie auf dieser Webseite. Wenn Sie befürchten, dass man Sie illegal abhört, dann kontaktieren Sie uns nur über eine sichere Leitung über die Rufnummer 0049 - 23 69 - 20 30 490 oder per E-Mail.

Besonderheiten zur Lauschabwehr in der Schweiz, speziell in Zürich und Basel, finden Sie hier.